Die LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG schafft bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraum und fördert ein soziales Miteinander in der Region Hannover.
Mehr erfahren Kontakt aufnehmenWer wir sind
Die LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG hat ihren Sitz in Hemmingen und fördert den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder sowie deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Als eingetragene Genossenschaft handeln wir nach dem Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile. Wohnraum bleibt dauerhaft dem Spekulationsmarkt entzogen.
Wir bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und übernehmen Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur.
Rechtliche Grundlage · Stand 2022
Die Firma lautet: LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG. Sitz der Genossenschaft ist Hemmingen.
Zweck ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder.
Gegenstand ist die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und alle Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur – einschließlich Gemeinschaftsanlagen, Läden, Gewerberäume sowie soziale und kulturelle Einrichtungen.
Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen gründen und sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Der Geschäftsanteil beträgt 100 € und ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. Mitglieder können beliebig viele Geschäftsanteile übernehmen. Nutzer von Immobilien der Genossenschaft müssen Mitglied sein.
Mit Beitritt ist ein Eintrittsgeld und Agio zu leisten; Höhe und Fälligkeit regelt die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO). Beteiligungen von Investoren sind zulässig und bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Der gesetzlichen Rücklage sind mindestens 5 % des Jahresgewinns bis zu 100 % der Summe der Geschäftsanteile zuzuführen. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile.
Ansprüche auf Auszahlung von Gewinnen und Auseinandersetzungsguthaben verjähren in zwei Jahren ab Fälligkeit.
Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden (postalisch, fernschriftlich oder elektronisch). Ergänzungen der Tagesordnung müssen spätestens 10 Tage vorher veröffentlicht werden.
Jede ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Zahl der Anteile eine Stimme. Vorstandsmitglieder haben ein Mehrstimmrecht von je 3 Stimmen. Stimmen investierender Mitglieder dürfen nicht mehr als 10 % der gültig abgegebenen Stimmen ausmachen.
Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat und kann Vorstandsmitglieder mit Zweidrittelmehrheit abwählen. Beschlüsse werden gem. § 47 GenG protokolliert.
Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern können zwei rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen. Ein allein bestellter Vorstand vertritt die Genossenschaft allein.
Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Beschlüsse können schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege gefasst werden. Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern werden vom Aufsichtsrat abgeschlossen.
Sofern ein Aufsichtsrat bestellt wird, besteht er aus drei Mitgliedern. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt; Beschlüsse können schriftlich, telefonisch und elektronisch gefasst werden.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht die Leitung der Genossenschaft. Spätestens ab dem 21. Mitglied ist ein Aufsichtsrat zu wählen. Bis dahin werden dessen Rechte und Pflichten von der Generalversammlung wahrgenommen, die einen Bevollmächtigten wählt.
Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Mitglieder, die die Genossenschaft schädigen, können ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand; Widerspruch ist beim Aufsichtsrat möglich, danach erst die gerichtliche Anfechtung.
Über Ausschlüsse von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern entscheidet die Generalversammlung. Beim Auseinandersetzungsguthaben werden Verlustvorträge anteilig abgezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Genossenschaft ihre Anschrift mitzuteilen.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
Engagement & Partnerschaft
Die LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG engagiert sich aktiv in der Region und unterstützt Organisationen, die Menschen in besonderen Lebenssituationen helfen.
Metality setzt sich für psychische Gesundheit und gesellschaftliche Entstigmatisierung ein und bietet niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote für Menschen in Krisen und deren Angehörige.
Logo © Metality e.V.
Der Wünschewagen erfüllt schwerstkranken Menschen auf ihrem letzten Lebensweg einen letzten, großen Wunsch – kostenlos, ohne Bürokratie. Wir unterstützen das niedersächsische Team.
Logo © ASB Deutschland e.V. – ASB-Wünschewagen
Bikers Against Child Abuse – Motorradfahrer stehen misshandelten Kindern als vertrauenswürdige Schutzpersonen zur Seite und helfen ihnen, wieder ein Sicherheitsgefühl zu entwickeln.
B.A.C.A.® und das Fist-Logo sind eingetragene Marken der B.A.C.A. International, Inc.
Beauftragter Dienstleister
Die Hausverwaltung der LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG wird professionell durch die PK Mietverwaltung UG in Celle betreut.
PK Mietverwaltung UG
Bahnhofstraße 11A
29221 Celle
Telefon:
05141 – 9933325
Mobil:
0151 – 27 120 738
E-Mail:
info@celle-mietverwaltung.de
Schreiben Sie uns
Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft, zu unseren Wohnungen oder möchten sich engagieren? Nehmen Sie gern Kontakt auf.
LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG
Hoher Holzweg 13A
30966 Hemmingen
E-Mail:
info@wohnenmitfreude.eu
Bei Fragen sprechen Sie gern die uns vertretende Mietverwaltung an:
PK Mietverwaltung UG
Bahnhofstraße 11A, 29221 Celle
Tel.: 05141 – 9933325
Mobil: 0151 – 27 120 738
E-Mail: info@celle-mietverwaltung.de
Rechtliche Informationen
LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG
Hoher Holzweg 13A
30966 Hemmingen
Deutschland
Vorstand: Marcel Laurenz
Aufsichtsrat, Vorsitz: Tom Laurenz
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Genossenschaftsregister: GnR 200073
Bei Fragen sprechen Sie gern die uns vertretende Mietverwaltung an (siehe Hausverwaltung).
PK Mietverwaltung UG
Bahnhofstraße 11A · 29221 Celle
Tel.: 05141 – 9933325 Mobil: 0151 – 27 120 738 info@celle-mietverwaltung.deLAURENZ-IT EDV Konzepte
Marcel Laurenz
Hoher Holzweg 13A
30966 Hemmingen
Verantwortlicher: LAURENZ Wohnbau Genossenschaft eG (s. oben)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen und zur Verwaltung der Mitgliedschaft gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Widerspruch ist jederzeit möglich.
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Hosting: IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur. — Bekanntmachungen der Genossenschaft erscheinen in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (§ 7 der Satzung).